Spielbetrieb während der Pandemie in der HREJ e.V.

Die Corona-Pandemie hält uns alle in Atem und ein jeder von uns sollte immerzu wachsam bleiben. Für die Spieltechniker ist die Saison eine enorme Herausforderung. Am Mittwochabend hat der Handballverband Niedersachsen (HVN) Vorgaben gegeben, wie in den nächsten Wochen mit dem Spielbetrieb umzugehen ist. Den genauen Wortlaut dazu könnt ihr untenstehenden Link entnehmen. Die HREJ e.V. folgt diesem Beschluss wie folgt:

„Im Falle einer Inzidenz ab 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen in den am Spiel Beteiligten Kreisen/kreisfreien Städten (gem. der Veröffentlichung auf der Homepage des Landes Niedersachsen (Lagebericht zu COVID-19 in Niedersachsen)) ist die Teilnahme der Vereine am Spiel freiwillig. Der verzichtende Verein soll bis spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn über den Teilnahmeverzicht informieren. Per Mail ist die Spielleitende Stelle, die das Spiel absetzt, zu informieren. Der Spielwart des gegnerischen Vereines, der Mannschaftsverantwortliche der gegnerischen Mannschaft sowie die Schiedsrichter und den Schiedsrichter-Ansetzer sollen gleichzeitig per Mail informiert werden. Die Absetzung erfolgt kostenfrei.“

Jedem Verein steht es natürlich frei die Spiele mit Zustimmung des Gegners aus allgemeiner Sorge abzusagen. Diese Verlegungen werden dann allerdings als normale und kostenpflichtige Spielverlegungen angesehen.

Die HREJ e.V. ist derzeit noch in der glücklichen Lage mit relativ niedrigen Fallzahlen arbeiten zu können, so dass wir hoffen in den kommenden Wochen innerhalb der Region einen relativ „entspannten“ Ablauf zu haben. Zumindest das kommende Wochenende scheint gemäß aktueller Ampel gut über die Bühne gehen zu können.

Ein Wunsch: Die Spieltechniker werden in dieser Saison weitaus mehr Arbeit haben und bitten darum, dass Spiele möglichst zeitnah neu angesetzt werden. Gemäß Richtlinien ist ein Spiel innerhalb von zehn (10) Tagen neu anzusetzen (siehe dazu Richtlinien 6.9.). Die gilt hier auch für abgesetzte Spiele aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation. Ein Nichtbeachten wird mit OWI 20.3.3. geahndet.

Bleibt gesund und vor allem wachsam!

Quelle: HVN

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