Hinweis: 2G-Regelung in den Hallen des LK Frieslands
Der LK Friesland hat am gestrigen Nachmittag die Allgemeinverfügung zu Feststellung von Inzidenz über 50 und Einführung von 2G-Regelungen – gilt ab Donnerstag, 18.11.2021 raus gegeben.
Diese besagt unter anderem, dass ab Donnerstag, 18.11.2021 die Sporthallen nur noch mit der 2G-Regelung betreten werden dürfen. Dies gilt auch für den Punktspielbetrieb innerhalb des Landkreises Friesland! Die Vereine haben dahingehend ihre Hygienekonzepte zu überarbeiten bzw. sind für die Prüfung und Einhaltung zuständig.
Die Regelungen im LK FRI gelten nicht
a) für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren und
b) für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegen-nehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.
Spielabsetzungen sind aufgrund der obigen Regelung nicht vorgesehen und werden erst im nachweislichen angeordneten Quarantänefall (siehe DfB Punkt 8) umgesetzt.
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