Ab 24.11.2021 – Landesweite Warnstufe 1 – 2G in allen Hallen
Das Land Niedersachsen teilt wie folgt mit:
„+++ Bekanntgabe der Feststellung einer Warnstufe nach der Corona-Verordnung +++
Nach § 3 Abs. 5 der neuen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 wird mit Wirkung vom 24. November 2021 die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt. Die Feststellung endet, soweit nach § 3 Absatz 1 bis 4 ein Zeitpunkt festgestellt wird, ab dem keine oder eine andere Warnstufe gilt.“
Die Folge ist, dass ab heute bei allen Spielen die 2G-Regel anzuwenden ist. Nicht geimpfte Spieler können daher nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen.
Die Regelungen gelten nicht für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests führen.
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