Aktuelle Information zur laufenden Saison 2021/2022

Der erweiterte Vorstand hat in seiner Sitzung am 07.03.2022 beschlossen das ab dem 21.03.2022 wieder die Durchführungsbestimmungen der HREJ für die Saison 2021/22 volle Gültigkeit erhalten. Das heißt die Gebührenfreiheit für Spielverlegungen, Spielverzicht etc. entfällt dann. Bezüglich der Vorgehensweise bei Corona-Fällen ist dieses unter Punkt 8 der Durchführungsbestimmungen geregelt.

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