HVN: Jugend Saison 2021/2022: Präsidium verzichtet auf Relegation und öffnet Meldefenster
Es hatte sich in den letzten Sitzungen bereits angedeutet und nun ist es beschlossene Sache. Die Jugend-Relegation findet zur neuen Saison nicht statt. Die Vereine sollten nun mit äußerster Sorgfalt ihre Meldungen zu den jeweiligen Ligen durchführen und im Zweifel lieber eine Liga tiefer melden. Nachfolgend die gesamte Pressemitteilung des Handballverbandes:
„Der Handball-Verband Niedersachsen verzichtet in der Vorbereitung des Jugendspielbetriebes der Saison 2021/2022 auf Relegationsspiele. Darauf verständigten sich die Mitglieder des Präsidiums auf Empfehlung des Spielausschusses und nach Beratungen mit den Vorsitzenden der Gliederungen des Verbandes.
Vizepräsident Spieltechnik Jens Schoof: „Mit Blick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie können wir aktuell nicht davon ausgehen, dass die Jugendrelegation noch vor den Sommerferien abgeschlossen werden könnte.“ Ziel sei, dass der Spielbetrieb der Jugend nach den Sommerferien so schnell wie möglich wieder in den Regel-Spielbetrieb überführt wird.
Vorgesehen ist laut Schoof, die Meldepforten zur Saison 2021/2022 für die Erwachsenen- und die Jugendspielklassen am Samstag, 24. April, zu öffnen. Die für die Frauen- und Männermannschaften schließt der Verband am 30. Mai, die der Jugend-Mannschaften am 13. Juni.
Schoof mit Blick auf die Jugend-Mannschaften: „Sofern mehr Meldungen als verfügbare Plätze zu den jeweiligen Spielklassen vorliegen, wird nach Abschluss der Mannschaftsmeldungen entschieden, ob eventuell zusätzliche Staffeln gebildet werden.“ Sollten darüber hinaus Meldungen für mehr Mannschaften vorliegen, als Plätze zur Verfügung stehen, würde der Verband die Plätze für die Landesligen anhand von den Platzierungen der Vorjahre und in Abstimmungen mit den Regionen vergeben.
Schoof: „Die Auswahlkriterien werden erst nach Abschluss der Meldungen festgelegt. Sofern Mannschaften nicht entsprechend der Meldung in den HVN-Spielklassen aufgenommen werden, wird den Vereinen die Möglichkeit eingeräumt, die Meldung zu begründen.“
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